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Anerkennung für Unterstützung im Alltag in Hessen

So findest du die zuständige Stelle, bereitest deinen Antrag nach der Pflegeunterstützungsverordnung vor und verstehst die wichtigsten Schritte für Anbieter in Hessen.

Bundesland
Hessen
Regelwerk
Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV)
Stand
27.05.2026

Wenn du in Hessen Unterstützung im Alltag anbieten und über den Entlastungsbetrag abrechnen möchtest, brauchst du in der Regel eine Anerkennung nach der Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV). Zuständig ist nicht eine zentrale Landesstelle, sondern die Behörde vor Ort.

Diese Seite hilft dir, den Antrag gedanklich zu sortieren. Sie ist eine praktische Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung oder die Prüfung durch deine zuständige Anerkennungsbehörde.

Das Wichtigste in Kürze

  • In kreisfreien Städten ist in der Regel der Magistrat zuständig.
  • In Landkreisen ist in der Regel der Kreisausschuss zuständig.
  • Wenn du in mehreren Kreisen oder Städten tätig sein willst, ist normalerweise die Stelle an deinem Anbieter-Sitz zuständig.
  • Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch gestellt werden.
  • Für gewerbliche und selbständige Anbieter sind vor allem Entlastung von Pflegenden und Entlastung im Alltag relevant.
  • Du brauchst ein klares Angebot, passende Qualifikation, Qualitätssicherung und Nachweise wie Versicherung.
  • Für Preise gelten aktuell Grenzen; gleichzeitig läuft in Hessen eine Reform der PfluV. Prüfe deshalb immer den aktuellen Stand.

Wer ist zuständig?

Die Anerkennung läuft in Hessen über die Stadt oder den Landkreis. Wichtig ist, wo du deine Leistungen anbieten möchtest.

Als Grundregel gilt:

  • kreisfreie Stadt: Magistrat,
  • Landkreis: Kreisausschuss,
  • mehrere Kreise oder Städte: meist die Stelle an deinem Anbieter-Sitz,
  • Anbieter ohne Sitz in Hessen: Wahl einer zuständigen Hessischen Behörde.

Ein guter Einstieg ist die offizielle Informationsseite von Pflege in Hessen. Dort findest du auch Hinweise zu zuständigen Behörden und Anforderungen.

Wichtige Startpunkte:

Schritt für Schritt zur Anerkennung

Der Antrag wird leichter, wenn du zuerst die wichtigsten Fragen klärst.

  1. Kläre, welche Stadt oder welcher Landkreis für dich zuständig ist.
  2. Beschreibe, welche Leistungen du anbieten möchtest.
  3. Lege fest, in welchen Regionen du tätig sein willst.
  4. Prüfe, welche Qualifikation oder Basisqualifikation du brauchst.
  5. Erstelle ein Konzept für Leistung, Qualität, Vertretung und Beschwerden.
  6. Lege Preise und Fahrtkosten transparent fest.
  7. Sammle Nachweise wie Versicherung, Führungszeugnis und Qualifikation.
  8. Reiche den Antrag schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.
  9. Rechne erst als anerkanntes Angebot ab, wenn die Anerkennung vorliegt.

Wenn du schon vor dem Antrag unsicher bist, lohnt sich ein kurzer Kontakt mit der zuständigen Stelle. Gerade bei mehreren Einsatzregionen oder neuen Angebotsformen spart das später Rückfragen.

Welche Angebote können anerkannt werden?

Für selbständige oder gewerbliche Anbieter sind in Hessen besonders diese Bereiche wichtig:

  • Entlastung von Pflegenden,
  • Entlastung im Alltag,
  • haushaltsnahe Unterstützung,
  • Hilfe beim Einkaufen,
  • Begleitung im Alltag,
  • Unterstützung bei sozialen Kontakten oder Tagesstruktur.

Nicht jede Dienstleistung rund um Haushalt oder Alltag passt automatisch in den Rahmen der PfluV. Entscheidend ist, dass deine Leistung pflegebedürftige Menschen oder pflegende Angehörige im Alltag entlastet und zum anerkannten Angebot passt.

Welche Unterlagen brauchst du?

Die genauen Unterlagen hängen von deiner zuständigen Behörde und deinem Angebot ab. Als Orientierung solltest du diese Punkte vorbereiten:

  • Name, Kontaktdaten und Beschreibung des Angebots
  • Zielgruppe
  • Einsatzregion
  • Leistungsbeschreibung
  • Preise und Fahrtkosten
  • Konzept zur Qualitätssicherung
  • Qualifikationsnachweise
  • Angaben zur Fachkraft oder fachlichen Begleitung, falls erforderlich
  • Versicherungsnachweis
  • Führungszeugnis, falls verlangt
  • Gewerbeanmeldung, falls relevant

Die Stadt Frankfurt stellt zum Beispiel Erhebungsbögen bereit, die gut zeigen, wie konkret Behörden ein Angebot verstehen möchten: Zielgruppe, Qualifikation, Qualitätssicherung, Vertretung, Versicherung und Preisstruktur werden dort abgefragt.

Qualifikation und Qualitätssicherung

Leistungen dürfen nicht beliebig durch ungelernte Personen erbracht werden. Nach der PfluV sind Fachkräfte oder Personen mit passender Basisqualifikation relevant. Für Nachbarschaftshilfe gelten eigene Regeln.

Typische Fragen der Anerkennungsstelle sind:

  • Wer erbringt die Leistung?
  • Welche Qualifikation liegt vor?
  • Gibt es Fortbildungen?
  • Wie wird Qualität gesichert?
  • Wie wird Vertretung bei Krankheit oder Urlaub geregelt?
  • Wie gehst du mit Beschwerden oder schwierigen Situationen um?

Schreibe dein Konzept möglichst konkret. Es muss nicht künstlich groß wirken, aber es sollte zeigen, dass dein Angebot zuverlässig, verständlich und verantwortungsvoll organisiert ist.

Preise, Fahrtkosten und Abrechnung

Nach dem aktuell veröffentlichten Stand von Pflege in Hessen gelten diese Preisgrenzen:

BereichGrenze
Betreuungsangebote und Entlastung von Pflegenden30 EUR pro Stunde
Entlastung im Alltag25 EUR pro Stunde

Fahrtkosten können nach den offiziellen Informationen separat abrechenbar sein. Vermittlungs- oder Franchisegebühren gehören dagegen nicht zum erstattungsfähigen Angebot über den Entlastungsbetrag.

Wichtig: Hessen hat 2026 eine Änderung der PfluV auf den Weg gebracht. Geplante Änderungen können die Preislogik verändern. Prüfe deshalb vor Antragstellung und vor Preisänderungen immer den aktuellen Stand bei deiner zuständigen Stelle.

Nach der Anerkennung

Nach der Anerkennung solltest du deine Unterlagen aktuell halten.

Wichtig bleiben:

  • Änderungen am Angebot melden,
  • Preisänderungen abstimmen oder korrekt mitteilen,
  • Nachweise aktuell halten,
  • Leistungsnachweise nachvollziehbar führen,
  • Rechnungen klar und prüfbar erstellen,
  • direkte Abrechnung mit Pflegekassen sauber mit Klient und Kasse klären.

Wenn du mit Abtretungserklärung direkt mit einer Pflegekasse abrechnen möchtest, kläre den Ablauf je Klient und Pflegekasse. Nicht jede Kasse arbeitet gleich und manche verlangen eigene Formulare oder zusätzliche Angaben.

Häufige Stolperstellen

  • Die zuständige Stelle wird zu spät geklärt.
  • Das Angebot ist zu allgemein beschrieben.
  • Preise und Fahrtkosten sind nicht transparent.
  • Qualifikation oder fachliche Begleitung sind nicht eindeutig nachgewiesen.
  • Das Konzept sagt wenig über Vertretung, Beschwerden oder Qualitätssicherung.
  • Geplante PfluV-Änderungen werden schon wie geltendes Recht behandelt.
  • Direktabrechnung mit der Pflegekasse wird als selbstverständlich angenommen.

Wenn du in Hessen starten möchtest, beginne mit drei Dingen: zuständige Stelle klären, Angebot verständlich beschreiben und Qualifikationsnachweise sammeln. Danach wird der Antrag deutlich überschaubarer.