Wenn du in Niedersachsen Unterstützung im Alltag anbieten und über den Entlastungsbetrag abrechnen möchtest, brauchst du als Unternehmen, GbR, Verein oder Einzelunternehmen in der Regel eine Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag (AZUA). Zuständig ist zentral das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Diese Seite hilft dir, den Antrag vorzubereiten. Sie ist eine praktische Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung oder die Prüfung durch das Landesamt.
Das Wichtigste in Kürze
- Zuständig ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Team 3SL2.
- Die Rechtsgrundlage ist die Niedersächsische AnerkennungsVO SGB XI.
- Juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen brauchen eine formelle Anerkennung.
- Für selbständige Einzelpersonen mit Gewinnerzielungsabsicht gibt es ein eigenes Antragsformular.
- Seit 15.10.2025 gelten für ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe besondere vereinfachte Regeln.
- Du brauchst ein Konzept, Nachweise zur Eignung, Qualifikation, Fachkraft-Anleitung, Versicherung und klare Preise.
- Die Anerkennung wird für höchstens fünf Jahre erteilt.
- Niedersachsen stellt Beispielunterlagen für Rechnung, Leistungsnachweis und Abtretungserklärung bereit.
Wer ist zuständig?
In Niedersachsen läuft die Anerkennung nicht über Landkreis oder Stadt, sondern zentral über das Landesamt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Team 3SL2
Domhof 1
31134 Hildesheim
Das Landesamt stellt online Merkblätter, Antragsformulare und Abrechnungsvordrucke bereit. Fragen zum Verfahren können über das Teampostfach oder telefonisch mit dem Stichwort “Angebot zur Unterstützung im Alltag” gestellt werden.
Wichtige Startpunkte:
- Nds. Landesamt: Anerkennung und Förderung der AZUA
- Nds. Ministerium: Entlastungsbetrag und Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Niedersächsische AnerkennungsVO SGB XI
Schritt für Schritt zur Anerkennung
Der Antrag ist gut machbar, wenn du die Unterlagen strukturiert vorbereitest.
- Wähle das passende Formular: juristische Person/Personengesellschaft oder Einzelperson als Einzelunternehmen.
- Lege fest, welche Leistungsarten du anbieten möchtest.
- Beschreibe deine regionale Verfügbarkeit nach Stadt, Landkreis, Gemeinde oder Ortsteil.
- Erstelle ein Konzept mit Leistungen, Zielgruppe, Preisen, Qualitätssicherung und Vertretung.
- Sammle Nachweise zur persönlichen und fachlichen Eignung.
- Kläre die Fachkraft-Anleitung.
- Sichere Haftpflichtversicherung ab.
- Lege Stundensätze und Anfahrtspauschale transparent fest.
- Reiche den Antrag schriftlich oder elektronisch beim Landesamt ein.
- Rechne erst nach Anerkennung als AZUA ab.
Das Landesamt beschreibt das Verfahren im Merkblatt als kostenlos. Plane trotzdem genug Zeit für Führungszeugnis, Gewerbeunterlagen, Versicherung und Qualifikationsnachweise ein.
Welche Angebote können anerkannt werden?
In den niedersächsischen Formularen werden vor allem diese Leistungsarten abgefragt:
- Einzelbetreuung,
- Gruppenbetreuung,
- Entlastung von Pflegenden,
- Entlastung im Alltag durch individuelle Hilfen,
- Entlastung im Alltag bei der Haushaltsführung.
Typische Beispiele sind Betreuung und Beaufsichtigung, Gespräche, Vorlesen, Gesellschaftsspiele, Begleitung zum Einkauf oder Arzttermin, Hilfe bei Behördenangelegenheiten, gemeinsames Kochen, Einkaufen, Wäschepflege oder regelmäßige Reinigungsarbeiten im Haushalt.
Nicht anerkennungsfähig sind Leistungen, die eigentlich Pflege, Therapie oder Leistungen anderer Sozialversicherungsträger sind. Auch Begleitungen, die zum Beispiel über ärztliche Verordnung von der Krankenkasse übernommen werden können, solltest du nicht einfach als AZUA-Leistung einplanen.
Welche Unterlagen brauchst du?
Je nach Anbieterform unterscheiden sich die Anlagen. Typischerweise solltest du vorbereiten:
- Antragsformular,
- Konzept des Angebots,
- Gewerbeanmeldung oder Registerauszug, falls relevant,
- Führungszeugnis und gegebenenfalls Gewerbezentralregisterauszug,
- Nachweise zur beruflichen Qualifikation oder Schulung,
- Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses,
- Angaben zur Fachkraft-Anleitung,
- Versicherungsnachweis,
- Preisübersicht mit Stundensätzen und Anfahrtspauschale,
- Angaben zur regionalen und zeitlichen Verfügbarkeit.
Das Konzept ist nicht nur Bürokratie. Es zeigt, für wen du arbeitest, welche Leistungen du anbietest, wie du Qualität sicherst und wie der Einsatz zuverlässig organisiert wird.
Qualifikation und fachliche Begleitung
Niedersachsen erwartet persönliche und fachliche Eignung. Im Merkblatt werden berufliche Vorkenntnisse oder eine auf das Angebot abgestimmte Schulung von mindestens 30 Stunden genannt. Zusätzlich ist ein Erste-Hilfe-Kurs relevant.
Außerdem muss Fachkraft-Anleitung sichergestellt sein. Das kann über eigene Fachkraft-Qualifikation oder über eine passende Fachkraft-Kooperation laufen.
Wichtig ist auch die laufende Pflege der Nachweise. In den Antragsunterlagen wird unter anderem aufgeführt, dass Führungszeugnis und Erste-Hilfe-Nachweis spätestens nach fünf Jahren erneuert beziehungsweise erneut vorgelegt werden sollen.
Preise, Anfahrt und Abrechnung
Niedersachsen fragt Stundensätze und eine mögliche Fahrtkosten- oder Anfahrtspauschale ausdrücklich ab. Eine einfache feste landesweite Preisgrenze wurde in den recherchierten Unterlagen nicht gefunden. Die Anerkennungsverordnung verlangt aber, dass die Vergütung die Preise vergleichbarer Sachleistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigt.
Für deine spätere Abrechnung brauchst du saubere Unterlagen:
- Rechnung,
- Leistungsnachweis,
- Angabe von Zeitraum, Leistungsart, Stunden und Preis,
- Daten der versicherten Person,
- IK und Steuernummer, falls vorhanden beziehungsweise relevant,
- Unterschrift oder Bestätigung der erbrachten Leistung.
Niedersachsen stellt einen offiziellen Beispielvordruck bereit, der Rechnung, Leistungsnachweis und eine Abtretungserklärung enthält. Das ist eine sehr gute Orientierung für die spätere Dokumentation.
Nach der Anerkennung
Nach der Anerkennung solltest du deine Angaben aktuell halten.
Wichtig bleiben:
- Änderungen am Konzept melden,
- Preisänderungen mitteilen,
- Nachweise aktuell halten,
- Fortbildungen und Erste Hilfe im Blick behalten,
- rechtzeitig an die Befristung der Anerkennung denken,
- Leistungsnachweise nachvollziehbar führen,
- Abtretung und Direktabrechnung sauber mit Klient und Pflegekasse klären.
Weil die Anerkennung höchstens fünf Jahre gilt, solltest du dir frühzeitig eine Erinnerung für die Verlängerung setzen.
Häufige Stolperstellen
- Das falsche Antragsformular wird gewählt.
- Die regionale Verfügbarkeit bleibt zu ungenau.
- Das Konzept beschreibt Preise, Zielgruppe oder Qualitätssicherung nicht konkret genug.
- Fachkraft-Anleitung wird erst am Ende geklärt.
- Erste-Hilfe-Kurs oder Führungszeugnis fehlen.
- Anfahrtspauschale und Stundensätze sind nicht transparent.
- Die fünfjährige Befristung wird später vergessen.
Offizielle Links
- Nds. Landesamt: Anerkennung und Förderung der AZUA
- Nds. Ministerium: Entlastungsbetrag und Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Niedersächsische AnerkennungsVO SGB XI
- AZUA Merkblatt Unternehmen und gewerbliche Einzelpersonen
- Antragsformular Einzelperson
- Abrechnungsvordruck für gewerbliche Angebote
Wenn du in Niedersachsen startest, beginne mit dem passenden Formular und deinem Konzept. Danach sind Qualifikation, Fachkraft-Anleitung, Versicherung und Preise die wichtigsten nächsten Bausteine.