Wenn du in Nordrhein-Westfalen Unterstützung im Alltag anbieten und über den Entlastungsbetrag abrechnen möchtest, brauchst du in der Regel eine Anerkennung nach der AnFöVO NRW. Der Antrag läuft digital über PfAD.uia, entschieden wird aber durch den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt.
Diese Seite hilft dir, die nächsten Schritte zu sortieren. Sie ist eine praktische Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung oder die Prüfung durch deine zuständige Stelle.
Das Wichtigste in Kürze
- In NRW sind meist die Kreise und kreisfreien Städte für die Anerkennung zuständig.
- Der Antrag wird über PfAD.uia vorbereitet und eingereicht.
- Für gewerbliche Anbieter sind vor allem Einzelbetreuung, hauswirtschaftliche Unterstützung und individuelle Hilfen im Alltag relevant.
- Du brauchst ein nachvollziehbares Leistungskonzept, passende Qualifikation und fachliche Begleitung.
- Preise und Fahrtkosten müssen transparent angegeben werden.
- Anerkannte Angebote können im Angebotsfinder NRW erscheinen.
- Nach der Anerkennung bleiben Änderungen und die jährliche Meldung wichtig.
Wer ist zuständig?
Die Anerkennung läuft in NRW nicht über eine einzige zentrale Landesbehörde. Zuständig ist normalerweise der Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem oder der dein Anbieter-Sitz liegt.
Wenn dein Sitz außerhalb von NRW liegt, kann eine Stelle in dem Gebiet zuständig sein, in dem du deine Leistungen anbietest. Prüfe das frühzeitig, damit du den Antrag nicht an die falsche Stelle richtest.
Der digitale Einstieg ist PfAD.uia. Dort erfasst du dein Angebot, lädst Unterlagen hoch und pflegst später Änderungen.
Wichtige Startpunkte:
Schritt für Schritt zur Anerkennung
Der Antrag wirkt auf den ersten Blick bürokratisch, wird aber leichter, wenn du ihn wie eine Checkliste behandelst.
- Kläre, welche Angebotsform zu dir passt.
- Beschreibe deine Leistungen verständlich.
- Lege fest, in welchen Regionen du tätig sein möchtest.
- Prüfe Qualifikation und fachliche Begleitung.
- Erstelle dein Leistungskonzept.
- Lege Preise und Fahrtkosten transparent fest.
- Sammle Nachweise wie Versicherung und Führungszeugnis.
- Stelle den Antrag in PfAD.uia.
- Rechne erst nach Anerkennung als anerkanntes Angebot ab.
Plane etwas Puffer ein. Je nach Kommune können zusätzliche Rückfragen oder Nachweise nötig sein.
Welche Angebote können anerkannt werden?
Für Anbieter von Unterstützung im Alltag sind in NRW besonders diese Bereiche wichtig:
- Einzelbetreuung
- Betreuungsgruppen
- Entlastung von Pflegenden
- Entlastung im Alltag bei der Haushaltsführung
- Entlastung im Alltag durch individuelle Hilfen
Typische Beispiele sind Hilfe im Haushalt, Einkaufen, Begleitung zu Terminen, Unterstützung bei der Tagesstruktur, Freizeitgestaltung oder soziale Teilhabe.
Nicht passend sind Leistungen, die eigentlich Pflege oder medizinische Behandlung sind, zum Beispiel Behandlungspflege oder körperbezogene Pflege. Auch reine Handwerkerleistungen oder Gebäudepflege ohne Bezug zur täglichen Versorgung gehören nicht in diesen Rahmen.
Welche Unterlagen brauchst du?
Für den Antrag solltest du diese Punkte vorbereiten:
- Name, Kontaktdaten und Beschreibung deines Angebots
- Zielgruppe
- regionale Verfügbarkeit
- Leistungsbeschreibung
- Preise und Fahrtkosten
- Leistungskonzept
- Nachweise zur Qualifikation
- Angaben zur Fachkraft oder Kooperationsvereinbarung
- Versicherungserklärung
- Führungszeugnis der verantwortlichen Personen
Das Leistungskonzept ist dabei besonders wichtig. Es sollte erklären, was du anbietest, wie du Qualität sicherst, wie Vertretung geregelt wird und wie du mit Beschwerden oder schwierigen Situationen umgehst.
Qualifikation und fachliche Begleitung
NRW unterscheidet zwischen Fachkräften und Personen ohne passende Fachkraftqualifikation.
Wenn keine passende Fachkraftqualifikation vorliegt, ist in der Regel eine Basisqualifikation nötig. Je nach Angebot sind mindestens 40 Unterrichtsstunden relevant. Bei Angeboten, die nur hauswirtschaftliche Unterstützung umfassen, können 30 Unterrichtsstunden ausreichen.
Zusätzlich muss fachliche Begleitung gesichert sein. Das kann zum Beispiel so aussehen:
- du bist selbst Fachkraft,
- du beschäftigst eine Fachkraft,
- du hast eine Kooperationsvereinbarung mit einer Fachkraft,
- du arbeitest mit einem Regionalbüro zusammen.
Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW sind dafür eine wichtige Anlaufstelle.
Preise, Fahrtkosten und Abrechnung
Nach aktuellem MAGS-Stand gelten ab 19.02.2026 diese Preisobergrenzen:
| Bereich | Grenze |
|---|---|
| Unterstützungsleistungen im Alltag | 39,50 EUR pro Leistungsstunde |
| Betreuungsgruppen, ganztägig | 108,00 EUR pro Tag |
| Betreuungsgruppen, einzelne Stunden | 22,00 EUR pro Stunde |
Im NRW-Antragsformular kannst du Fahrtkosten angeben. Möglich sind zum Beispiel inklusive Fahrtkosten, eine Pauschale pro Einsatz oder eine Abrechnung pro Kilometer.
Für deine spätere Abrechnung ist wichtig, dass Klienten und Pflegekassen nachvollziehen können, was geleistet wurde:
- Datum und Dauer der Leistung
- Art der Leistung
- Preis
- Fahrtkosten, falls berechnet
- Rechnungsempfänger
- Leistungsnachweis
Die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse kann über eine Abtretungserklärung möglich sein. Kläre das im Einzelfall sauber und gib Klienten trotzdem Rechnungskopien und Leistungsnachweise, damit der Budgetverbrauch transparent bleibt.
Nach der Anerkennung
Nach der Anerkennung ist die Arbeit mit der Behörde nicht komplett vorbei.
Wichtig bleiben:
- Änderungen am Angebot melden,
- geänderte Preise korrekt eintragen,
- Unterlagen aktuell halten,
- den jährlichen Bericht rechtzeitig einreichen,
- die Angaben im Angebotsfinder prüfen.
In NRW ist die Jahresmeldung typischerweise bis zum 31. März des Folgejahres relevant.
Häufige Stolperstellen
- Du startest mit der Abrechnung, bevor die Anerkennung vorliegt.
- Das Leistungskonzept bleibt zu allgemein.
- Fachkraft oder fachliche Begleitung sind nicht sauber geklärt.
- Preise oder Fahrtkosten sind nicht transparent beschrieben.
- Leistungen werden angeboten, die nicht in den Rahmen der AnFöVO passen.
- Änderungen nach der Anerkennung werden nicht gemeldet.
Offizielle Links
- MAGS NRW: Informationen für Anbieter
- PfAD.uia
- Angebotsfinder NRW
- AnFöVO NRW bei Recht.NRW
- Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW
Wenn du die Anerkennung vorbereitest, beginne am besten mit PfAD.uia und deiner zuständigen Kommune. So merkst du früh, welche Nachweise für deinen konkreten Fall erwartet werden.