Wenn du in Rheinland-Pfalz Unterstützung im Alltag anbieten und über den Entlastungsbetrag abrechnen möchtest, brauchst du in der Regel eine Anerkennung oder Registrierung nach Landesrecht. Die Anerkennung läuft über die ADD Trier. Die LSJV-Servicestelle ist eine wichtige Beratungsstelle, besonders bevor du den Antrag stellst.
Diese Seite hilft dir, den Weg zur Anerkennung zu verstehen. Sie ist eine praktische Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung oder die Prüfung durch die zuständige Stelle.
Das Wichtigste in Kürze
- Zuständig für Anerkennung und Registrierung ist die ADD Trier.
- Die LSJV-Servicestelle berät Anbieter vor und während des Verfahrens.
- Es gibt verschiedene Wege, zum Beispiel Einzelperson, Anbieter mit mehreren leistungserbringenden Personen und Mini-Angebote in der Hauswirtschaft.
- Die Anerkennung bezieht sich auf Leistungen in Rheinland-Pfalz.
- Das Einsatzgebiet wird in den Unterlagen nach Landkreis oder kreisfreier Stadt beschrieben.
- Rheinland-Pfalz unterscheidet genau zwischen Betreuungsleistungen, hauswirtschaftlicher Unterstützung und nicht anerkennungsfähigen Tätigkeiten.
- Für Preise gelten konkrete Entgeltgrenzen.
Wer ist zuständig?
Die Anerkennung wird über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier bearbeitet. Wenn du noch nicht sicher bist, welcher Weg für dich passt, ist die Servicestelle für Angebote zur Unterstützung im Alltag beim LSJV eine gute erste Anlaufstelle.
Wichtige Startpunkte:
- MASFFJ Rheinland-Pfalz: Angebote zur Unterstützung im Alltag
- ADD Trier: Antrag, Tätigkeitsbericht und Entgeltfortschreibung
- ADD Trier: Rechtsgrundlagen
- LSJV: Servicestelle
Schritt für Schritt zur Anerkennung
Der Antrag wird leichter, wenn du zuerst die Grundfragen klärst.
- Kläre, ob du als Einzelperson, mit mehreren leistungserbringenden Personen oder als Mini-Angebot starten möchtest.
- Beschreibe, welche Leistungen du anbieten willst.
- Lege dein Einsatzgebiet nach Landkreis oder kreisfreier Stadt fest.
- Prüfe, welche Qualifikation oder Fachkraft-Kooperation du brauchst.
- Erstelle ein Konzept für Leistung, Qualität und Vertretung.
- Prüfe deine Preise gegen die aktuellen Entgeltgrenzen.
- Sammle Nachweise wie Führungszeugnis, Versicherung und Qualifikation.
- Kläre, ob eine Stellungnahme aus der regionalen Pflegestrukturplanung nötig ist.
- Reiche den Antrag bei der ADD ein.
- Rechne erst nach Anerkennung oder Registrierung als anerkanntes Angebot ab.
Wenn du unsicher bist, nutze die Beratung der LSJV-Servicestelle frühzeitig. Das spart später oft Rückfragen.
Welche Angebote können anerkannt werden?
In Rheinland-Pfalz sind unter anderem diese Bereiche relevant:
- Betreuungsgruppen
- Betreuung oder Alltagsbegleitung im häuslichen Bereich
- Entlastung bei der Haushaltsführung im häuslichen Bereich
- weitere Inhalte, wenn sie beschrieben und anerkannt werden
Wichtig ist der Bezug zum Alltag der pflegebedürftigen Person. Haushaltshilfe meint also nicht jede beliebige Dienstleistung rund ums Haus, sondern Unterstützung, die zur alltäglichen Versorgung beiträgt.
Nicht in diesen Rahmen passen typischerweise:
- reine Gartenarbeit,
- Handwerkerleistungen,
- Gebäudepflege ohne Alltagsbezug,
- Grundpflege,
- Behandlungspflege,
- therapeutische Leistungen,
- eigene Fahrdienste.
Welche Unterlagen brauchst du?
Je nach Angebotsform unterscheiden sich die Anforderungen. Typischerweise solltest du diese Punkte vorbereiten:
- Angebotsform und Leistungsbeschreibung
- Zielgruppe und Altersgruppe
- Einsatzgebiet nach Landkreis oder kreisfreier Stadt
- Konzept für Leistung und Qualitätssicherung
- Vertretungsregelung
- Qualifikationsnachweise
- Fachkraft-Kooperation, falls erforderlich
- Führungszeugnis
- Nachweise zu Versicherung und Zuverlässigkeit
- geplante Entgelte
Wenn sich dein Konzept oder deine Preise später ändern, kann eine Meldung oder erneute Abstimmung erforderlich sein.
Qualifikation und fachliche Begleitung
Für Angebote mit mehreren leistungserbringenden Personen ist für nicht-fachliche Kräfte eine Basisqualifikation von mindestens 30 Unterrichtsstunden relevant. Ein Teil davon muss vor dem ersten Einsatz abgeschlossen sein.
Für Einzelpersonen können höhere Anforderungen gelten. In den ADD-Unterlagen wird unter anderem eine Qualifikation nach Betreuungskräfte-Richtlinie mit mindestens 160 Unterrichtsstunden beschrieben, wenn die Person nicht selbst Fachkraft ist.
Wenn du keine Fachkraft bist, kann eine Fachkraft-Kooperation nötig sein. Kläre diesen Punkt früh, bevor du den Antrag zusammenstellst.
Preise, Hausbesuchspauschale und Abrechnung
Nach aktuellem ADD-Stand gelten ab 01.03.2026 folgende Entgeltgrenzen:
| Bereich | Grenze |
|---|---|
| Hilfen bei der Haushaltsführung | 41,45 EUR pro 60 Minuten |
| Pflegerische Betreuungsleistungen / Betreuung / Alltagsbegleitung | 45,88 EUR pro 60 Minuten |
| Hausbesuchspauschale | 8,89 EUR pro Besuch |
Rheinland-Pfalz spricht in den Unterlagen von einer Hausbesuchspauschale. Eigene Fahrdienste, Reisezeiten oder Kilometerabrechnung solltest du nicht einfach als anerkannte AUA-Leistung einplanen.
Bei der Abrechnung gibt es zwei typische Wege:
- Der Klient erhält die Rechnung, bezahlt sie und reicht sie bei der Pflegekasse ein.
- Mit Abtretungserklärung kann eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich sein.
Die Direktabrechnung solltest du im Einzelfall mit Pflegekasse und Klient oder Vertretung klären. Nicht jede Pflegekasse arbeitet gleich, und manche verlangen eigene Formulare oder zusätzliche Nachweise.
Nach der Anerkennung
Nach der Anerkennung solltest du deine Unterlagen aktuell halten und Änderungen nicht einfach nebenbei laufen lassen.
Wichtig bleiben:
- Änderungen am Konzept melden,
- Entgeltänderungen korrekt fortschreiben,
- Nachweise aktuell halten,
- Leistungsnachweise sauber führen,
- Abrechnung für Klienten nachvollziehbar machen,
- Tätigkeitsbericht fristgerecht vorbereiten.
In den recherchierten Unterlagen ist der 30. April als wichtiger Termin für den Tätigkeitsbericht aufgefallen. Prüfe die aktuelle Frist aber immer anhand der ADD-Hinweise.
Häufige Stolperstellen
- Du beschreibst Haushaltshilfe zu allgemein und ohne Bezug zur alltäglichen Versorgung.
- Preise werden festgelegt, bevor die aktuellen Entgeltgrenzen geprüft wurden.
- Fahrtkosten werden wie Kilometerabrechnung geplant, obwohl Rheinland-Pfalz mit der Hausbesuchspauschale arbeitet.
- Die Fachkraft-Frage wird erst kurz vor Antragstellung geklärt.
- Änderungen am Angebot werden nach der Anerkennung nicht gemeldet.
- Direktabrechnung mit Pflegekassen wird als selbstverständlich angenommen.
Offizielle Links
- MASFFJ Rheinland-Pfalz: Angebote zur Unterstützung im Alltag
- ADD Trier: Antrag, Tätigkeitsbericht und Entgeltfortschreibung
- ADD Trier: Rechtsgrundlagen
- LSJV: Servicestelle
- LSJV: Mini-Angebote in der Hauswirtschaft
Wenn du startest, kläre zuerst Angebotsform, Qualifikation und Einsatzgebiet. Danach wird der Antrag deutlich überschaubarer.