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Anerkennung für Unterstützung im Alltag im Saarland

So findest du die zuständige Stelle, bereitest deinen Antrag vor und verstehst die wichtigsten Regeln für Anbieter im Saarland.

Bundesland
Saarland
Regelwerk
Saarländische Anerkennungsrichtlinien
Stand
27.05.2026

Wenn du im Saarland Unterstützung im Alltag anbieten und über den Entlastungsbetrag abrechnen möchtest, brauchst du in der Regel eine Anerkennung nach Landesrecht. Zuständig sind die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken.

Diese Seite gibt dir eine praktische Orientierung für die Vorbereitung. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung und keine verbindliche Auskunft deiner zuständigen Anerkennungsbehörde.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anerkennung läuft im Saarland über den zuständigen Landkreis oder den Regionalverband Saarbrücken.
  • Die Anerkennung erfolgt im Einvernehmen mit den Pflegekassen und dem Verband der privaten Krankenversicherung.
  • Für Angebote in mehreren Regionen kann eine koordinierte Bearbeitung nötig sein.
  • Du brauchst ein schriftliches Konzept, Qualifikationsnachweise, Versicherung und Angaben zur zuverlässigen Durchführung.
  • Die Saarland-Richtlinien unterscheiden Betreuung, Entlastung von Pflegenden, Entlastung im Alltag, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegebegleitung und Alltagsbegleitung.
  • Für gewerbliche Anbieter und bestimmte Qualifikationssituationen können deutlich höhere Schulungsanforderungen gelten.
  • Eine einheitliche aktuelle Preisgrenze wurde in diesem Recherchepass nicht bestätigt. Kläre Preise deshalb früh mit der zuständigen Stelle.

Wer ist zuständig?

Im Saarland ist die zuständige Stelle davon abhängig, wo du dein Angebot vorhalten möchtest.

Als Orientierung:

  • ein Landkreis oder Regionalverband: dort Antrag stellen,
  • mehrere Regionen: die Stelle am Anbieter-Sitz übernimmt in der Regel die federführende Bearbeitung,
  • Sitz außerhalb des Saarlandes: Antrag passend zum Angebotsgebiet,
  • saarlandweites Angebot ohne Sitz im Saarland: Antrag bei einem Landkreis oder dem Regionalverband, die sich anschließend abstimmen.

Der vdek Saarland verlinkt die zuständigen Stellen für alle saarländischen Regionen. Für Anbieter im Regionalverband Saarbrücken ist das Gesundheitsamt Regionalverband Saarbrücken die genannte Anlaufstelle.

Wichtige Startpunkte:

Schritt für Schritt zur Anerkennung

Der Antrag wird klarer, wenn du die regionale Zuständigkeit zuerst klärst.

  1. Prüfe, in welchem Landkreis oder Regionalverband du tätig sein möchtest.
  2. Kläre, ob dein Angebot lokal, regionenübergreifend oder saarlandweit geplant ist.
  3. Beschreibe deine Leistungen und Zielgruppe.
  4. Erstelle ein Konzept mit Leistungen, Kosten, Qualitätssicherung und Vertretung.
  5. Prüfe Qualifikation, Fachkraft-Anleitung und Fortbildung.
  6. Sammle Nachweise wie Versicherung, Führungszeugnis, Erste Hilfe und gegebenenfalls weitere Bescheinigungen.
  7. Stelle den Antrag schriftlich bei der zuständigen Stelle.
  8. Rechne erst nach Anerkennung als anerkanntes Angebot ab.

Wenn du in mehreren Regionen arbeiten möchtest, solltest du das früh offen ansprechen. Die Anerkennung kann dann nicht nur eine einfache lokale Frage sein.

Welche Angebote können anerkannt werden?

Die Saarland-Richtlinien nennen mehrere Angebotsarten. Für Anbieter von Unterstützung im Alltag sind besonders diese Bereiche relevant:

  • Betreuungsangebote,
  • Entlastung von Pflegenden,
  • Entlastung im Alltag,
  • Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen,
  • Pflegebegleitung,
  • Alltagsbegleitung.

Beispiele sind Einzelbetreuung, stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger, Hilfe im Haushalt, Begleitung zu Terminen oder Unterstützung bei der Organisation des Alltags.

Wichtig ist, dass deine Leistung fachlich in den Rahmen von § 45a SGB XI passt. Reine Vermittlung, unklare Zusatzleistungen oder Leistungen ohne Bezug zur Entlastung im Pflegealltag solltest du vorab mit der zuständigen Stelle klären.

Welche Unterlagen brauchst du?

Je nach Anbieterform und Region können Details abweichen. Typischerweise solltest du vorbereiten:

  • schriftlicher Antrag,
  • Leistungsbeschreibung,
  • Zielgruppe und Angebotsregion,
  • Konzept mit Kostenübersicht,
  • Nachweise zur Qualifikation,
  • Fachkraft-Anleitung oder fachliche Begleitung,
  • Vertretungsregelung,
  • Haftpflichtversicherung,
  • Führungszeugnis,
  • Erste-Hilfe-Nachweis,
  • gegebenenfalls Nachweise zum Infektionsschutz,
  • Angaben zu Berichten und Dokumentation.

Das Konzept sollte verständlich zeigen, was du anbietest, was es kostet und wie du sicherstellst, dass die Leistung regelmäßig, zuverlässig und verantwortungsvoll erbracht wird.

Qualifikation und fachliche Begleitung

Im Saarland spielt fachliche Anleitung eine große Rolle. Schulung, regelmäßige Fortbildung und kontinuierliche fachliche Begleitung sollen durch eine Fachkraft erfolgen.

Die Richtlinien nennen als mögliche Fachkräfte unter anderem Pflegefachkräfte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie passende hauswirtschaftliche Fachkräfte bei Angeboten mit hauswirtschaftlichem Schwerpunkt.

Für gewerbliche Dienstleistungsunternehmen mit Mitarbeitenden ohne passende Berufsqualifikation nennen die Richtlinien eine Mindestschulung von 160 Stunden. Für Angebote mit hauswirtschaftlichem Schwerpunkt wird eine Mindeststundenzahl von 30 Stunden genannt.

Gerade wenn du als Einzelperson oder kleines Team startest, ist dieser Punkt wichtig: Kläre früh, welche Qualifikation für dein konkretes Angebot erwartet wird.

Preise und Abrechnung

Pflegebedürftige Menschen können den Entlastungsbetrag für qualitätsgesicherte Leistungen nutzen. Der vdek Saarland nennt aktuell 131 EUR monatlich.

In diesem Recherchepass wurde keine einheitliche, aktuelle Saarland-weite Preisgrenze bestätigt. Deshalb solltest du deine Preise nicht nur betriebswirtschaftlich kalkulieren, sondern auch mit der zuständigen Anerkennungsstelle und bei Bedarf mit Pflegekassen abstimmen.

Für die spätere Abrechnung brauchst du saubere Unterlagen:

  • Datum und Dauer der Leistung,
  • Art der Leistung,
  • Preis,
  • Rechnungsempfänger,
  • Leistungsnachweis,
  • Abrechnungsart, zum Beispiel privat oder direkt mit Pflegekasse.

Eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse kann mit Abtretungserklärung möglich sein. Kläre den Ablauf immer mit dem Klienten oder der gesetzlichen Vertretung und der jeweiligen Pflegekasse.

Nach der Anerkennung

Nach der Anerkennung bist du nicht einfach fertig. Die Richtlinien sehen Berichte und Nachweise vor, abhängig vom Anerkennungsbescheid.

Wichtig bleiben:

  • Änderungen am Angebot melden,
  • Nachweise aktuell halten,
  • Qualifikation und Fortbildung dokumentieren,
  • Leistungsnachweise sauber führen,
  • Preise transparent kommunizieren,
  • Berichte rechtzeitig vorbereiten,
  • servicegebietliche Änderungen mit der Behörde klären.

Wenn du dein Einsatzgebiet erweiterst, solltest du das nicht nur auf deiner Website ändern, sondern auch mit der zuständigen Stelle abstimmen.

Häufige Stolperstellen

  • Das Angebot wird saarlandweit beworben, obwohl die Anerkennung regional geklärt werden muss.
  • Die Fachkraft-Anleitung wird zu spät organisiert.
  • Das Konzept beschreibt Leistungen und Kosten zu ungenau.
  • Vertretung bei Krankheit oder Urlaub bleibt offen.
  • Preise werden festgelegt, ohne die zuständige Stelle einzubeziehen.
  • Direktabrechnung mit Pflegekassen wird als selbstverständlich angenommen.

Wenn du im Saarland starten möchtest, beginne mit deiner Einsatzregion. Danach kannst du Konzept, Qualifikation und Nachweise passend zur zuständigen Stelle vorbereiten.